Netzneutralität deutet hin auf ein Ganzes von Regeln, die darauf hinzielen, die gleiche Behandlung der übertragenen Information im Internet zu gewährleisten.

Durch die Netzneutralität haben Sie Anspruch auf die nachstehenden Rechte:

Das Recht, Informationen abzurufen und diese zu verbreiten

Beispiel: Ihrem Anbieter ist es verboten, den Zugang zu einer bestimmten Website zu beschränken, zum Beispiel, weil Sie sich in einer bestimmten Region befinden.

Das Recht, Anwendungen und Dienste zu nutzen und sie bereitzustellen

Beispiel: Ihr Anbieter darf es Ihnen nicht verbieten, eine spezifische Anwendung zu nutzen. 

Das Recht, das Endgerät Ihrer Wahl zu nutzen

Beispiel: Ihr Anbieter darf Sie zum Beispiel nicht dazu verpflichten, eine iPhone zu nutzen, um Zugang zu seinen Diensten zu bekommen.

Sie haben diese Rechte, unabhängig vom Ihrem Standort oder jenem Ihres Internetzugangsanbieters und unabhängig von Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Anwendungen oder Dienste.

Das Recht auf Gleichbehandlung des Internetverkehrs

Internetzugangsanbieter müssen ihrerseits den Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung behandeln, unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.

Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Anbieter den Verkehr für bestimmte Anwendungen oder zu bestimmten Websites nicht verlangsamen darf.

NB: Ihr Anbieter darf angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen anwenden (was unter anderem zu einer Verlangsamung des Verkehrs führen kann), aber nur wenn diese für das reibungslose Funktionieren des Netzes notwendig sind und transparent und nichtdiskriminierend sind.

Sie haben auch das Recht, informiert zu werden.

Ihr Anbieter von Internetzugangsdiensten soll in Ihrem Vertrag eine Erläuterung mit Bezug auf die oben erwähnten Rechte und Pflichten geben. Konkret handelt es sich um:

  • Informationen über die etwaige eingesetzte Verkehrsmanagementpraxis;
  • eine Erläuterung über die gebotenen Volumen und Geschwindigkeiten (gemäß den Vorschriften des BIPT);
  • eine Erläuterung über die verfügbaren Rechtsmittel wenn die vertraglich zugesagten  Leistungen (Geschwindigkeit und andere) und die tatsächlich vom Dienst gelieferten Leistungen dauerhaft oder regelmäßig voneinander abweichen. Zum Beispiel die Möglichkeit eine Entschädigung zu fordern; 
  • eine Erläuterung über das Beschwerdeverfahren.

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