In Belgien sind die Gemeinschaften für die inhaltlichen und technischen Aspekte der audiovisuellen Mediendienste zuständig. In der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt können bestimmte Aktivitäten im Medienbereich jedoch nicht ausschließlich mit einer der beiden anwesenden Gemeinschaften (Flämische Gemeinschaft und Französische Gemeinschaft) verbunden werden. Diese Aktivitäten fallen daher in den Zuständigkeitsbereich des Föderalstaates.

In diesem Zusammenhang fungiert das BIPT, ein föderales Organ, als Regulierungsbehörde im Bereich der audiovisuellen Medien in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt in Bezug auf audiovisuelle Mediendienste und Video-Sharing-Plattform-Diensten.

Marktteilnehmer und Rolle des BIPT

Ein audiovisueller Mediendienst besteht darin, Sendungen für die breite Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze bereitzustellen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu informieren, zu unterhalten und zu bilden oder die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation zu gewährleisten.

Damit sind insbesondere Fernsehsendungen, kommerzielle Kommunikation und audiovisuelle Inhalte auf Abruf gemeint.

Der Dienst einer Videosharing-Plattform besteht darin, Sendungen, nutzergenerierte Videos (oder beides) für die breite Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze bereitzustellen. Der Zweck dieses Dienstes besteht darin, zu informieren, zu unterhalten und zu bilden.

Im Bereich der Medien werden die vom IBPT regulierten Aktivitäten  hauptsächlich von vier Kategorien von Akteuren durchgeführt: den Anbietern audiovisueller Mediendienste, den Anbietern von Video-Sharing-Plattform-Diensten, den Verteilern und den Betreibern. Es ist üblich, dass ein Akteur mehrere dieser Rollen kombiniert.

Anbieter audiovisueller Mediendienste - Ausgabe, redaktionelle Verantwortung und Organisation des Inhalts

Der Anbieter audiovisueller Mediendienste trägt die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der Inhalte und bestimmt, wie diese gestaltet werden. Dies gilt beispielsweise für Fernsehveranstalter.. Der von ihnen bereitgestellte Inhalt unterliegt strengen Bedingungen (z. B. Schutz von Minderjährigen, Sponsoring, Produktplatzierung usw.). Der Mediendiensteanbieter unterliegt daher Verpflichtungen wie die Meldung von Aktivitäten, die Einhaltung von Inhaltsregeln usw.

Das BIPT ist für die Regulierung dieser Anbieter zuständig, wenn sie in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt ansässig sind und wenn die bereitgestellten Inhalte nicht ausschließlich in niederländischer oder französischer Sprache verfasst sind.

Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten

Der Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten bestimmt die Organisation des Dienstes unter anderem mithilfe automatischer Mittel oder Algorithmen, insbesondere durch Anzeige, Markieren und Anordnen. Er trägt keine redaktionelle Verantwortung für diesen Dienst, unterliegt jedoch inhaltlichen Verpflichtungen (z. B. Schutz von Minderjährigen, kommerzielle Kommunikation usw.). Er muss daher spezifische Verfahren zur Inhaltsklassifizierung, sowie zur Bearbeitung und Beilegung von Beschwerden einrichten und anwenden.

Der Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten ist verpflichtet, für jeden Plattformdienst, den er anbieten will, eine Erklärung beim BIPT abzugeben.

Das BIPT ist für die Regulierung dieser Anbieter zuständig, wenn sie in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt ansässig sind und wenn die bereitgestellten Inhalte nicht ausschließlich in niederländischer oder französischer Sprache verfasst sind.

Verteiler – Öffentliche Verfügbarkeit

Der Verteiler stellt der Öffentlichkeit einen oder mehrere audiovisuelle Mediendienste durch verschiedene technische Hilfsmittel zur Verfügung. Er unterliegt bestimmten Verpflichtungen, wie z. B. die Abgabe einer vorherigen Meldung seiner Aktivitäten oder Übertragungspflichten („must carry“) (obligatorische Verteilung bestimmter Dienstleistungen).

Wenn der verbreitete Inhalt nicht ausschließlich in niederländischer oder französischer Sprache vorliegt und sich seine Abonnenten ganz oder teilweise in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt befinden, werden die Aktivitäten des Verteilers vom BIPT reguliert.

Betreiber – Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Der bereitgestellte und verteilte Inhalt wird von einem (oder mehreren) Betreiber(n) über ein elektronisches Kommunikationsnetz und elektronische Kommunikationsdienste übertragen.

Wenn das betreffende Netz das gesamte Gebiet der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt oder einen Teil davon bedient und die Aktivitäten des dafür verantwortlichen Betreibers nicht ausschließlich mit der französischen Gemeinschaft oder der flämischen Gemeinschaft verbunden sind, unterliegt es der Regulierung des BIPT. Wie der Anbieter und der Verteiler muss er eine bestimmte Anzahl von Verpflichtungen erfüllen.

Als Betreiber analoger terrestrischer Funknetze sind die VRT und die RTBF ausschließlich an ihre jeweiligen Gemeinschaften gebunden und fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des BIPT.

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