Ein Betreiber, der Nutzungsrechte übertragen oder vermieten will kann einen Antrag dazu beim BIPT stellen.

Diese Abteilung enthält die BIPT-Beschlüsse über die Anträge auf Übertragung oder Vermietung von Nutzungsrechten, sowie die Informationen über den Verkauf, die Vermietung oder die Beendigung des vorübergehenden Übertragungs- oder Vermietungsvertrages.

Nach oben