Der Breitband- und Rundfunkbereich umfasst die folgenden Märkte:

  • Der entbündelte Zugang:
    • zum Kupfer Teilnehmeranschluss, der es ermöglicht, elektronische Kommunikationsdienste über die Kupferleitung anzubieten, die die Nutzer mit den Ortsvermittlungsstellen von Proximus verbindet.
    • zum Glasfaser-Teilnehmeranschluss, der es ermöglicht, elektronische Kommunikationsdienste über die Glasfaser anzubieten, die die Nutzer mit den Verteilerpunkten von Fiberklaar und Unifiber verbindet
  • Der Bitstromzugang (Bitstream), mit dem elektronische Kommunikationsdienste von einem zentralen Zugangspunkt aus, über das Proximus-Netz oder über das Netz der Kabelbetreiber angeboten werden können.
  • Der Fernsehrundfunk, der die Verbreitung von audiovisuellen Diensten (z. B. Fernsehkanälen) über das Netz der Kabelbetreiber ermöglicht.

Der derzeit geltende Regulierungsrahmen für diese Märkte ist in der Marktanalyse vom 29. Juni 2018 festgelegt. Im 2021, hat das BIPT die Überprüfung vom diese Marktanalyse begonnen.

Bisher wurde der Rahmen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss und den Bitstromzugang durch die Marktanalyse  vom 1. Juli 2011 und zuvor durch die Marktanalyse vom 10. Januar 2008 festgelegt. Im Juli 2022 hat das BIPT eine Bewertung der Entwicklung der Breitband- und Fernsehmärkte seit 2018 durchgeführt.

In Bezug auf Fernsehfunk handelt es sich um eine spezifische Marktanalyse (ebenfalls am 1. Juli 2011 verabschiedet), die zuvor angewendet wurde. 

Jede dieser Analysen wird durch eine Reihe von Beschlüssen ergänzt, in denen die Pflichten des (der) Betreiber (s), der (die) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht identifiziert sind, näher erläutert werden.

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