In Belgien wird die Zuständigkeit für die elektronische Kommunikation (im weiteren Sinne) zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinden geteilt. Die Gemeinschaften sind für Rundfunk und Fernsehen als „kulturelle Angelegenheiten“ zuständig. Der Föderalstaat ist für andere Formen der elektronischen Kommunikation zuständig.

Aufgrund der technologischen Konvergenz, die den Sektor der elektronischen Kommunikation kennzeichnet, wurde am 17. November 2006 ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der flämischen Gemeinschaft, der französischen Gemeinschaft und der deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Institutionen zu organisieren. Unter bestimmten Umständen können Entscheidungen auf der Ebene der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) getroffen werden, die das BIPT, den CSA, den VRM und den Medienrat umfasst.

Die KRK-Entscheidungen gelten gegebenenfalls für das gesamte Hoheitsgebiet oder im französischen Sprachgebiet, im niederländischen Sprachgebiet, im deutschen Sprachgebiet oder im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Gegen jede Entscheidung der KRK kann beim Brüsseler Berufungsgericht Berufung eingelegt werden. Dies bedeutet, dass in bestimmten Fällen mehrere Rechtsbeschwerden gegen mehrere Entscheidungen der KRK eingelegt werden können, die denselben Gegenstand haben.

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