Das BIPT strebt danach, einen wirksamen und nachhaltigen Wettbewerb zum Nutzen der Nutzer im Telekommunikationssektor zu fördern. Zu diesem Zweck werden in regelmäßigen Abständen Marktanalysen durchgeführt, indem die Intensität des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten bewertet wird, um festzustellen, ob diese ausreichend wettbewerbsfähig sind. Das BIPT untersucht beispielsweise das Verhalten der Nutzer und Anbieter, die Marktanteile, die Preise und die technologischen Entwicklungen.

Wenn eine Analyse ergibt, dass ein Markt nicht ausreichend Wettbewerbsfähig ist, werden Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen auferlegt. Sie müssen in der Regel ihre Netze für konkurrierende Betreiber öffnen. Die Wahl dieser Verpflichtungen richtet sich nach den Zielen des Rechtsrahmens (d.h. die Förderung des Wettbewerbs, die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts und die Interessen der Bürger der Europäischen Union) sowie nach Grundsätzen wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit.

Die vom BIPT im Rahmen der Marktanalysen behandelten Themen lassen sich in fünf Hauptkategorien einteilen:

Das BIPT gewährleistet auch die Einhaltung der Netzneutralität („Open Internet“) und die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung über internationales Roaming.

 

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