Dieser Gesetzentwurf führt die Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) durch.

Die Verordnung zielt daraufhin, den Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen, die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen, die Koordinierung von Bauarbeiten, die Verwaltungsverfahren sowie die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von gebäudeinternen physischen Infrastrukturen zu verbessern.

Auf föderaler Ebene bleibt das BIPT als Streitbeilegungsstelle zuständig, insbesondere für Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze, elektronische Kommunikationsdienste oder zugehörige Ausrüstungen bereitstellen oder dazu befugt sind, in Bezug auf den Zugang zu bestehenden Infrastrukturen und die darüber bereitzustellenden Informationen. 

Auf Antrag von Unternehmen, die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen oder dazu befugt sind, bleibt das BIPT auch für Streitigkeiten über den Zugang zu bestehenden gebäudeinternen physischen Infrastrukturen zuständig.
 

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