In welchen Fällen kann ich eine Beschwerde beim BIPT einreichen?
Sie hatten ein Problem mit einer Online-Plattform oder einer Suchmaschine (siehe zum Beispiel die Liste sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen der Europäischen Kommission)? Hier erfahren Sie, was Sie tun können – und in welchen Fällen Sie sich an das BIPT wenden können.
🛡️ Was sieht das Gesetz über digitale Dienste (DSA) vor
Gemäß dieser europäischen Verordnung müssen Plattformen:
- so schnell wie möglich handeln, wenn ihnen rechtswidrige Inhalte gemeldet werden;
- Entscheidungen zur Entfernung von Inhalten oder Konten begründen;
- den Nutzern ein System zur Verfügung stellen, mit dem sie eine Beschwerde einreichen können gegen:
- Entscheidungen, die aufgrund einer Meldung rechtswidriger Inhalte getroffen werden
- Entscheidungen zur Entfernung von Inhalten oder Konten
- Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen auf ihren Diensten einführen.
👉 Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde beim BIPT einreichen.
❌ Folgendes kann das BIPT als Koordinator nicht tun
Das BIPT behandelt keine Beschwerden über den Inhalt selbst (z. B.: Beleidigungen, Betrug, schockierende Bilder, Verleumdung usw.).
In diesen Fällen müssen Sie:
- den Inhalt der betreffenden Plattform oder Suchmaschine melden;
- sich an die zuständigen Behörden wenden (Polizei, FÖD Volksgesundheit, AFMPS, FÖD Wirtschaft usw.);
- oder die folgenden Tools konsultieren:
- ConsumerConnect.be (für Verbraucher)
- Meldestelle.belgien.be (für Unternehmen)
🧾 Einige konkrete Beispiele
✅ Sie können eine Beschwerde beim BIPT einreichen wenn… | ❌ Sie müssen sich an eine andere Behörde wenden, wenn… |
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Sie eine Plattform nicht kontaktieren können, um Inhalte zu melden; | Sie Opfer von Cybermobbing sind oder ein Opfer kennen; |
Sie keine Antwort auf Ihre Meldung erhalten haben; | Sie Inhalte zum sexuellen Missbrauch von Kindern sehen; |
Ihr Konto ohne Erklärung entfernt wurde; | Sie Opfer von Verleumdung sind oder ein Opfer kennen; |
ein Inhalt ohne Begründung entfernt wurde; | Sie eine Person sind oder kennen, die mit einem Betrug oder einer Abzockerei konfrontiert ist; |
eine Plattform Minderjährige nicht schützt; | Sie einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen; |
… | … |
📩 Wie kann ich eine Beschwerde beim BIPT einreichen?
1. Laden Sie das Beschwerdeformular (von der Website des BIPT) herunter.
2. Füllen Sie es so genau wie möglich aus.
3. Senden Sie das Formular mit den entsprechenden Unterlagen an:Beschwerdedsa@bipt.be.
⚠️ Ihre Beschwerde muss sich auf das Verhalten, die Untätigkeit oder die Arbeitsweise der Plattform beziehen (es gibt zum Beispiel keine Folgemaßnahmen zu Ihrer Meldung) und nicht auf den Inhalt selbst.
🧠 Gut zu wissen
- Das Beschwerdeformular bietet Ihnen verschiedene Kategorien von Beschwerden: Wählen Sie diejenige, die am besten zu Ihrer Situation passt.
- Sie müssen nicht selbst beurteilen, ob die Plattform bestimmten Verpflichtungen unterliegt: Das BIPT wird sich darum kümmern.
🔍 Was passiert, nachdem ich meine Beschwerde eingereicht habe?
Das BIPT analysiert Ihre Beschwerde und leitet sie gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiter.
Es kann sich handeln um:
- das BIPT selbst
- eine für den DSA zuständige nationale Behörde (CSA, VRM, Medienrat)
- eine für den DSA zuständige nationale Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats
- die Europäische Kommission (für sehr große Plattformen oder Suchmaschinen)
Danach kann Ihre Beschwerde:
- mit anderen Beschwerden zusammengefügt werden, um eine offizielle Untersuchung einzuleiten;
- zu einer individuellen Untersuchung führen;
- zu statistischen Zwecken berücksichtigt werden.
👉 Diese Untersuchungen können zu Maßnahmen wie Geldstrafen, Zwangsgeldern, Verpflichtungen zur Änderung oder sogar zur Aussetzung des Dienstes führen.
❓ Gibt es noch Fragen?
📧 Kontaktieren Sie uns unter Beschwerdedsa@bipt.be.
Vergessen Sie nicht, Ihre Dossiernummer anzugeben, falls Sie eine haben.