Der Beschluss des Rates des BIPT vom 2. Mai 2017 ersetzt den Beschluss vom 4. Dezember 2012: nach diesem Beschluss sind die festen und mobilen Internetzugangsanbieter verpflichtet den Verbrauchern vor Unterzeichnung des Vertrages Informationen über die Geschwindigkeitsleistungen bereitzustellen.
Beschluss vom 2. Mai 2017 über die Mitteilung der Geschwindigkeit eines Festnetz- oder Mobilfunk-Breitbandanschlusses
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